Waldschutz
Trockenheit bedingt hohe Waldbrandgefahr
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Hitze und Trockenheit prägten das Frühjahr und den Frühsommer 2026: Der April war an der Wetterstation Kirchheim i.S. bereits um 2,5°C wärmer als im langjährigen Mittel. Im Mai lag die Durchschnittstemperatur dann um 2,8°C höher und der Juni riss mit einer Durchschnittstemperatur von 20°C die Latte um 5°C im Vergleich zum Zeitraum 1961 – 1990. Dies sind Temperaturen, die weit über den durchschnittlichen Sommern der Vergangenheit liegen.
Gleichzeitig steuert nach 2025 auch das Jahr 2026 wieder auf ein deutliches Niederschlagsdefizit zu: Bislang sind nur 40% der langjährigen Niederschläge gefallen. Im April waren es insgesamt nur 3,3 Liter/m². In den üblicherweise regenreichen Monaten Juni und Juli nur jeweils knapp über 30 Liter. Viel zu wenig, um die im Jahr 2025 bereits um 30% niedrigeren Niederschläge und die negative Wasserbilanz wieder auszugleichen.
Die Folgen sind sinkende Grundwasserspiegel und ausgetrocknete Böden. Wassersparen und ein genaues Auge auf den Wald sind daher notwendig. Bei der Einschätzung der Situation hilft der Walddürremonitor der LWF (s. unten). Er zeigt, dass der Waldboden in Schwaben bereits überwiegend „mäßig trocken“ ist, insbesondere in den oberen 40 cm.
Die extreme Hitze Ende Juni hat auch dazu geführt, dass der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für weite Teile Bayerns Warnstufe drei bis fünf anzeigt, es besteht also erhöhtes Risiko. Der große Waldbrand im Mai am Saurüsselkopf bei Ruhpolding hat gezeigt, wie schnell sich ein Feuer ausbreiten und wie schwer es sein kann, die Flammen einzudämmen. Einen Waldbrand in Ettringen (Unterallgäu) konnte die Feuerwehr zum Glück rasch löschen. Besonders hoch ist die Waldbrandgefahr derzeit in lichten Kiefern- und Fichtenwäldern, an sonnigen Südhängen sowie in stark besuchten Ausflugsgebieten. Auch scheinbar harmlose Situationen können schnell sehr gefährlich werden. Bitte halten Sie sich daher an die folgenden Empfehlungen, um sich selbst und unsere Wälder zu schützen.
Wie verhalte ich mich richtig?
- Bitte halten Sie das von 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot in Wäldern ein! Ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarette können ausreichen, um einen folgenschweren Brand auszulösen.
- Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon ein Feuer entzünden möchte, benötigt eine Genehmigung vom zuständigen AELF. Ausnahmen gelten für Waldbesitzer und Feuer in deren Wald. Feuer und Glut müssen ständig durch geeignete Personen beaufsichtigt werden, und Brandrückstände müssen ordnungsgemäß beseitigt werden, wenn man den Ort verlässt.
- Auch Grillen und Lagerfeuer sind im Wald verboten, da sie ein großes Brandrisiko bergen. Ausnahmen vom Verbot bestehen an ausgewiesenen Grillplätzen, auch hier sollten Sie achtsam sein und Feuer und Glut nie unbeaufsichtigt lassen.
- Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr, die von Fahrzeugen ausgeht. Ein heißer Katalysator am Unterboden kann trockenes Gras am Straßenrand entzünden. Parken Sie daher ausschließlich auf befestigtem Untergrund.
Das AELF berät und informiert
Das AELF kann unter besonderen Umständen auf Antrag eine Ausnahme vom Verbot offener Feuer im Wald erteilen. Informationen dazu, zur Gefährdungssituation und zum Umgang mit offenem Feuer am/im Wald gibt das AELF Krumbach-Mindelheim unter der Telefonnummer 08261/9919-6022.

