Bei der Beantragung der Ökoregelung (ÖR) 5 "Kennarten im Dauergrünland" ist der Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten auf der Dauergrünlandfläche notwendig. Diese Nachweise müssen bis zum 31. August 2024 über die FAL-BY-App erbracht werden. Unser Amt bietet einen Online-Schulung an. Mehr
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Egal ob Sie ein landwirtschaftliches Bauprojekt in Angriff nehmen wollen, eine Frage zur Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen haben oder eine Auskunft zur Optimierung Ihrer Kälberhaltung benötigen: im Verbund mit anerkannten, nichtstaatlichen Anbietern berät unser Amt Landwirtinnen und Landwirte unserer Region in fachlichen Fragen. Mehr
Der Gewässerschutz ist gesellschaftlich relevant. Gewässer sollten vor Einträgen geschützt werden. Grenzen landwirtschaftliche Flächen an, wird empfohlen, einen Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern ab Böschungsoberkante anzulegen und dort keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Mehr