Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Lehrgang und Prüfung 2024

Pflanzenschutzmittel dürfen nur von sachkundigen Personen angewendet werden. Wurde die Sachkunde nicht über eine Ausbildung erworben, so ist ein Sachkundenachweis in Form von einer Prüfung zu erlangen. Das AELF Krumbach – Mindelheim bietet ab dem 17. Oktober 2024 einen Vorbereitungslehrgang mit zugehöriger Prüfung an. Der Lehrgang dauert ca. 24 Stunden und findet überwiegend abends statt. Er dient ausschließlich der erstmaligen Erlangung des Sachkundenachweises.
Termin
ab 17. Oktober 2024, 19:30 Uhr
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine 4-stündige Weiterbildung im Sinne der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.
Bei Interesse melden Sie sich bis zum 10.10.2024 über das Online-Anmeldeformular an. Bitte beachten Sie dabei auch die Zusatzinformationen und die Termine.
Als Unterrichtsgrundlage wird das Buch „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ (19., aktualisierte Auflage 2023, ISBN 9783818620462, 22,00 €) verwendet. Bitte besorgen Sie sich dieses Buch bis Unterrichtsbeginn im Buchhandel. Die Prüfungsgebühr beträgt 35.- €, eine Kostenrechnung erhalten Sie gesondert.

Lehrgang und Prüfung 2024

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Augsburg ist zuständig für Schwaben sowie Oberbayern Nord (Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen ad.Ilm, Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt).

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link